Seit 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Die Art der Versicherung hängt von den individuellen Voraussetzungen ab: Man kann entweder obligatorisch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein oder sich freiwillig für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben oft die Möglichkeit, ihre Kinder sowie Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kostenfrei mitzuversichern.
Die private Krankenversicherung (PKV) wirbt mit verschiedenen Vorteilen wie kürzeren Wartezeiten für Facharzttermine, Behandlung durch hochqualifizierte Spezialisten und Zugang zu modernsten medizinischen Technologien. Diese Leistungen sind jedoch nur in teureren Tarifen enthalten, während preisgünstigere Tarife oft weniger Schutz bieten und möglicherweise nicht den gleichen Umfang wie gesetzliche Krankenkassen abdecken.
Im Gegensatz dazu funktionieren gesetzliche Krankenkassen (GKV) nach dem Solidaritätsprinzip, bei dem alle Versicherten unabhängig von ihren Beiträgen den gleichen Versicherungsschutz erhalten. Wer zusätzliche Leistungen wünscht, kann private Zusatzversicherungen abschließen.
Seit zwei Jahrzehnten wird über die Aufhebung der Unterscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung und die Einführung eines einheitlichen Krankenversicherungssystems für alle Bürger debattiert. Bisher gibt es jedoch keinen einheitlichen politischen Standpunkt zur Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung.
Derzeit werden eher Maßnahmen erwogen, um den Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse zu erschweren. Zwar können privat Versicherte anfangs von niedrigeren Beiträgen profitieren, entscheiden sich aber oft für einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse, wenn die Beiträge steigen. Durch europäische Vorschriften ohne Altersbeschränkung oder die Möglichkeit der Familienversicherung können Privatversicherte ab dem Alter von 55 Jahren in die GKV zurückkehren, ohne zuvor am Solidarsystem teilgenommen zu haben.
Die deutsche Gesetzgebung legt derzeit eindeutig die Altersgrenze von 55 Jahren fest. Allerdings nutzen privat Krankenversicherte europäische Richtlinien, um ohne Abmeldung ihres Gewerbes oder nach Erreichen des Alters von 55 Jahren in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Um das Solidarsystem zu schützen, werden in diesem Jahr neue gesetzliche Bestimmungen erwartet, die eine solche Rückkehr verhindern sollen. Bereits europaweit gesetzlich Versicherte unterliegen keiner Rückwirkungspflicht und sind von den neuen Bestimmungen nicht betroffen. Sobald die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten, sollen keine neuen Anträge auf Rückkehr mehr genehmigt werden.