Hin und wieder geschehen Dinge, die das Gerechtigkeitsempfinden auf eine harte Probe stellen. Zum Beispiel der Fall eines freiwilligen Feuerwehrmannes aus Bayern. Bei einem Einsatz beschädigte er den Drehleiterkorb. Per Schreiben forderte ihn seine Heimatstadt daraufhin auf, einen Betrag in Höhe von etwa 135.000 Euro zu überweisen. Das konnte er nicht – und rutschte in die Privatinsolvenz.
Diesen Fall schildert der Versicherungsmakler Jan Harder von FVK Feuerwehrservice aus Nienhagen nahe Rostock. Er ist wie sein Kollege Ronny Opitz seit über 23 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow.
In einem Artikel umriss er diese Aufgabe einmal so: „Ehrenamtler, die Menschenleben retten, die ihre Freizeit für das Ehrenamt hergeben und die ihre Familien bei einem Einsatz mit ungewissem Ausgang besorgt zu Hause zurücklassen.“ Hinzuzufügen wäre noch: Und die im Notfall alleingelassen werden, wie der bayerische Kamerad.
Nicht nur bei der Feuerwehr, auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft (siehe Grafik), sind Menschen unentgeltlich über ein Ehrenamt aktiv. Sie bringen anderen etwas bei, sie kümmern sich, sie helfen. Und sie nehmen dafür kein Geld.
Eine Definition fürs Ehrenamt liefert die Allianz auf ihrer Internet-Seite: Es sei eine Form des wohltätigen Engagements, freiwillig, in der Regel unentgeltlich und kontinuierlich ausgeübt. Es komme Menschen, der Gemeinschaft, Tieren oder der Natur zugute. Menschen, die so etwas wichtiges tun und denen dabei etwas zustößt oder ein Fehler unterläuft, müsste doch jemand schützen, oder?
Gesetzliche Unfallversicherung sichert viel ab
Bei vielen Ehrenämtern ist das auch grundsätzlich der Fall. So schwebt über allem die gesetzliche Unfallversicherung (UV) mit zahlreichen Unfallkassen als Träger. Unter anderem übernimmt sie nach Unfällen Kosten für Reha-Maßnahmen, zahlt Verletzten- und Pflegegeld beziehungsweise Geld an Hinterbliebene. Wird jemand durch einen Unfall im Ehrenamt erwerbsunfähig, zahlt sie sogar eine lebenslange Rente.
Gesetzlich versichert sind automatisch und kostenlos Ehrenamtliche zum Beispiel in Rettung, Wohlfahrtspflege, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Bildungswesen und Kirchen. Wer nicht darunterfällt, ist möglicherweise über einen gemeinnützigen Verein oder eine andere Einrichtung gesetzlich unfallversichert – bei Sportvereinen ist das üblich – oder direkt freiwillig.