Im November 2022 trat nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag das neue GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die finanzielle Stabilisierung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Um dieses Ziel zu erreichen, wurden weitreichende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Preisgestaltung und Erstattung innovativer Arzneimittel beschlossen.
Unsere Branchenexperten Gabor Kiss, Christoph Engelke und Alexandra Gottswinter haben die Gesetzesänderungen untersucht und die Auswirkungen des GKV-FinStG auf die Preisgestaltung und Erstattung innovativer Arzneimittel in Deutschland analysiert. In diesem Bericht geben sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im AMNOG-Prozess und diskutieren verbleibende Unsicherheiten. Darüber hinaus geben sie einen Überblick über strategische Implikationen, die sich für Pharmaunternehmen bei der Planung und Steuerung von Preisgestaltung und Erstattung ergeben können.
Neue Bundesregierung: Das anpacken, was seit Jahren diskutiert wird
Seit vielen Jahren wird auf politischer Ebene darüber diskutiert, wie die Arzneimittelausgaben in Zeiten zunehmenden Kostendrucks in verschiedenen fortschrittlichen Gesundheitsmärkten auf der ganzen Welt am besten verwaltet und gesenkt werden können. Deutschland bildet bei diesen Diskussionen keine Ausnahme: Es gab immer wieder Forderungen seitens der Kostenträger nach regulatorischen Änderungen, wobei die Notwendigkeit betont wurde, die Auswirkungen teurer Arzneimittel auf den Haushalt zu verringern.
Deshalb hat die im Dezember 2021 gebildete neue sozialdemokratisch geführte Regierung in Deutschland ihr Ziel verkündet, die Arzneimittelausgaben zu senken. Dies hat für das Bundesgesundheitsministerium hohe Priorität, bedingt durch den erheblichen Budgetdruck in der gesetzlichen Krankenversicherung und verschärft durch die COVID-19-Pandemie. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das kürzlich den Gesetzgeber verabschiedet hat und im November 2022 in Kraft getreten ist, einen konkreten Plan zur Reduzierung der Arzneimittelausgaben entwickelt.